DER WAFFENPASS
(WP)
Allgemeine Information:
Was ist ein Waffenpass (WP)?
Der Waffenpass ist eine behördliche Bewilligung in Österreich, die es einer Privatperson erlaubt, eine Waffe der Kategorie B (z. B. Pistole oder Revolver) nicht nur zu besitzen, sondern auch außerhalb des Wohnbereichs geladen bei sich zu führen.
Er ist also eine Erweiterung der Waffenbesitzkarte (WBK) und berechtigt zusätzlich zum Führen einer Waffe in der Öffentlichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen.
Wer bekommt einen Waffenpass?
Ein Waffenpass wird nicht automatisch ausgestellt. Die Voraussetzungen sind strenger als bei der WBK. Zusätzlich zu den allgemeinen Anforderungen braucht es einen nachvollziehbaren Bedarf zum Führen einer Waffe.
Voraussetzungen:
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Mindestalter: 21 Jahre (in Ausnahmefällen auch ab 18 möglich)
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Österreichische Staatsbürgerschaft oder rechtmäßiger Aufenthalt
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Waffenführerschein (Erstschulung)
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Psychologisches Gutachten über die waffenrechtliche Verlässlichkeit
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Unbescholtenheit
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Glaubhafter Bedarf zum Führen der Waffe (liegt im Ermessen der Behörde)
Was darf man mit einem Waffenpass?
Mit einem gültigen Waffenpass darfst du:
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Eine Waffe der Kategorie B besitzen und führen
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Die Waffe geladen bei dir tragen, auch in der Öffentlichkeit
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Munition besitzen und mitführen
⚠️ Wichtig:
Trotz Erlaubnis gilt beim Führen einer Waffe besondere Sorgfaltspflicht. Der Einsatz darf nur in gesetzlich erlaubten Fällen erfolgen (z. B. Notwehr, Notstand).
Gültigkeit und Nachschulung
Der Waffenpass ist wie die WBK in den meisten Fällen unbefristet gültig.
Aber auch hier gilt: Alle 5 Jahre muss eine Nachschulung gemacht werden, um das Wissen über das Waffenrecht und den sicheren Umgang mit Schusswaffen aufzufrischen.
Ausnahme: Wenn du nachweislich regelmäßig mit Schusswaffen umgehst – etwa als
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Jäger mit gültiger Jagdkarte
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Sportschütze mit regelmäßigen nachweislichen Wettkampftätigkeiten
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oder mit Dienstausweis (z.B.: Exekutive).
Ob die Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind, entscheidet die zuständige Behörde.
Rechtlicher Hinweis
Die obenstehenden Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt und dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.
Waffenrechtliche Bestimmungen können sich ändern. Für verbindliche Auskünfte und aktuelle gesetzliche Regelungen wende dich bitte an die zuständige Behörde (z. B. Bezirkshauptmannschaft, Landespolizeidirektion) oder konsultiere das österreichische Waffengesetz in der jeweils geltenden Fassung.