DER WAFFENPASS
(WP)
Allgemeine Information
Was ist ein Waffenpass (WP)?
Der Waffenpass ist eine behördliche Bewilligung in Österreich, die es einer Privatperson erlaubt, eine Waffe nicht nur zu besitzen, sondern auch außerhalb des Wohnbereichs geladen bei sich zu tragen.
Er ist also eine "Erweiterung" der Waffenbesitzkarte (WBK) und berechtigt zusätzlich zum Führen einer Waffe, unter bestimmten Voraussetzungen.
Wer bekommt einen Waffenpass?
Ein Waffenpass wird nicht automatisch ausgestellt. Die Voraussetzungen sind strenger als bei der WBK. Zusätzlich zu den allgemeinen Anforderungen braucht es einen nachvollziehbaren Bedarf zum Führen einer Waffe.
Was brauche ich, um einen WP zu bekommen?
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Mindestalter: 25 Jahre (gesetzliche Ausnahmen sind möglich)
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Österreichische Staatsbürgerschaft oder legaler Aufenthalt in Österreich
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Waffenführerschein (Nachweis der waffenrechtlichen Grundkenntnisse)
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Positives waffenpsychologisches Gutachten
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Glaubhafter Bedarf zum Führen der Waffe (liegt im Ermessen der Behörde)
Was darf man mit einem Waffenpass?
Mit einem gültigen Waffenpass darfst du wie mit der Waffenbesitzkarte:
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Kategorie B und C Waffen legal besitzen
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Munition dafür kaufen und besitzen
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Die Waffen zu Hause sicher verwahren
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Sie zum Schießstand transportieren (ungeladen und in einem geschlossenen Behältnis)
Und zusätzlich:
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Eine Waffe auch außerhalb deines Wohnbereichs führen, also geladen bei dir tragen
⚠️ Wichtig:
Der Waffenpass berechtigt zum Führen einer Schusswaffe, nicht zu deren Einsatz. Eine Schusswaffe darf ausschließlich in gesetzlich geregelten Ausnahmesituationen verwendet werden (z. B. Notwehr, Nothilfe, Notstand).
Wie lange ist ein WP gültig?
Der Waffenpass wird bei der Erstausstellung nicht wie die WBK befristet ausgestellt, sondern ist in den meisten Fällen zeitlich unbefristet gültig. Eine Befristung auf die Dauer des Bedarfs ist aber durchaus üblich.
Aber auch hier gilt: Alle 5 Jahre musst du (nach Aufforderung der Behörde) eine Waffenführerschein-Nachschulung absolvieren. Dabei werden deine Kenntnisse zu Waffenrecht und dem sicheren Umgang mit Waffen aufgefrischt.
Ausnahme:
Wenn du nachweislich regelmäßig mit Schusswaffen umgehst – etwa als:
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Jäger mit gültiger Jagdkarte
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Sportschütze mit regelmäßigen nachweislichen Wettkampftätigkeiten
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oder mit Dienstausweis (z.B.: Exekutive).
Ob die Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind, entscheidet die zuständige Behörde.
Rechtlicher Hinweis:
Die obenstehenden Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt und dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.
Waffenrechtliche Bestimmungen können sich ändern. Für verbindliche Auskünfte und aktuelle gesetzliche Regelungen wende dich bitte an die zuständige Behörde (z. B. Bezirkshauptmannschaft, Landespolizeidirektion) oder konsultiere das österreichische Waffengesetz in der jeweils geltenden Fassung.
