DIE WAFFENBESITZKARTE
(WBK)
Allgemeine Information
Was ist eine Waffenbesitzkarte (WBK)?
Die Waffenbesitzkarte (WBK) ist in Österreich eine behördliche Bewilligung, mit der man Schusswaffen der Kategorie B und C erwerben, besitzen und zuhause aufbewahren darf.
Sie berechtigt jedoch nicht dazu, eine Waffe in der Öffentlichkeit bei sich zu tragen. Dafür ist ein Waffenpass (WP) erforderlich.
Was brauche ich, um eine WBK zu bekommen?
Um eine Waffenbesitzkarte beantragen zu können, sind folgende Voraussetzungen erforderlich:
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Mindestalter: 25 Jahre (gesetzliche Ausnahmen sind möglich)
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Österreichische Staatsbürgerschaft oder legaler Aufenthalt in Österreich
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Waffenführerschein (Nachweis der waffenrechtlichen Grundkenntnisse)
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Positives waffenpsychologisches Gutachten
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Glaubhafte Rechtfertigung für den Besitz von Schusswaffen
Mögliche Rechtfertigungen sind beispielsweise:
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Selbstschutz im eigenen Wohnbereich
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Sportschießen
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Waffensammeln
Was darf ich mit einer WBK?
Mit einer WBK darfst du:
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Kategorie B und C Waffen legal besitzen
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Munition dafür kaufen und besitzen
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Die Waffen zu Hause sicher verwahren
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Sie zum Schießstand transportieren (ungeladen und in einem geschlossenen Behältnis)
⚠️ Wichtig: Mit der WBK darfst du eine Waffe nicht führen, also nicht geladen bei dir tragen – weder offen noch verdeckt. Dafür benötigst du einen Waffenpass (WP).
Wie viele Waffen darf ich mit einer WBK besitzen?
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Die Anzahl der Kategorie C Waffen ist grundsätzlich nicht begrenzt.
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Die Anzahl der Kategorie B Waffen ist durch die Anzahl der bewilligten
"WBK-Plätze" begrenzt. -
Bei der erstmaligen Ausstellung werden in der Regel 2 Plätze bewilligt.
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Nach 5 Jahren unbefristeter WBK (also frühestens nach 10 Jahren) ist grundsätzlich eine Erweiterung auf bis zu 5 Plätze möglich. Eine besondere Rechtfertigung ist hierfür gemäß Waffengesetz grundsätzlich nicht erforderlich.
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Für Sportschützen, Sammler und in weiteren gesetzlich geregelten Fällen sind höhere Stückzahlen möglich.
Wie lange ist eine WBK gültig?
Die Waffenbesitzkarte wird bei der Erstausstellung grundsätzlich auf 5 Jahre befristet.
Vor Ablauf dieser Frist ist ein neuer Antrag erforderlich. Hierfür sind erneut ein Waffenführerschein sowie ein waffenpsychologisches Gutachten vorzulegen.
Nach erfolgreicher Verlängerung wird die Waffenbesitzkarte grundsätzlich unbefristet ausgestellt.
Ab diesem Zeitpunkt musst du alle 5 Jahre (nach Aufforderung der Behörde) eine Waffenführerschein-Nachschulung absolvieren. Dabei werden deine Kenntnisse zu Waffenrecht und dem sicheren Umgang mit Waffen aufgefrischt.
Ausnahme:
Wenn du nachweislich regelmäßig mit Schusswaffen umgehst – etwa als:
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Jäger mit gültiger Jagdkarte
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Sportschütze mit regelmäßigen nachweislichen Wettkampftätigkeiten
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oder mit Dienstausweis (z.B.: Exekutive).
Ob die Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind, entscheidet die zuständige Behörde.
Rechtlicher Hinweis:
Die obenstehenden Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt und dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.
Waffenrechtliche Bestimmungen können sich ändern. Für verbindliche Auskünfte und aktuelle gesetzliche Regelungen wende dich bitte an die zuständige Behörde (z. B. Bezirkshauptmannschaft, Landespolizeidirektion) oder konsultiere das österreichische Waffengesetz in der jeweils geltenden Fassung.
