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DIE WAFFENBESITZKARTE
(WBK)

Allgemeine Information:

 

Was ist eine Waffenbesitzkarte (WBK)?
Die Waffenbesitzkarte (WBK) ist in Österreich eine behördliche Bewilligung, mit der man Schusswaffen der Kategorie B (z. B. Pistolen oder Revolver) besitzen und zuhause aufbewahren darf.

Sie erlaubt jedoch nicht, eine Waffe in der Öffentlichkeit bei sich zu tragen. Dafür wäre ein Waffenpass (WP) nötig.

Was brauche ich, um eine WBK zu bekommen?
Um eine Waffenbesitzkarte beantragen zu können, sind folgende Voraussetzungen erforderlich:

  • Mindestalter: 21 Jahre (in bestimmten Fällen auch ab 18 möglich)

  • Staatsbürgerschaft oder legaler Aufenthalt in Österreich

  • Waffenführerschein (als Nachweis der grundlegenden Kenntnisse)

  • Psychologisches Gutachten, das die waffenrechtliche Verlässlichkeit bestätigt

  • Keine relevanten Vorstrafen (Unbescholtenheit)

  • Glaubhafter Bedarf, z. B.:

    • Selbstschutz im eigenen Wohnbereich

    • Sportschießen

    • Waffensammeln

Was darf ich mit einer WBK?
Mit einer WBK darfst du:

  • Kategorie B Waffen legal besitzen

  • Munition dafür kaufen und besitzen

  • Die Waffen zu Hause sicher verwahren

  • Sie zum Schießstand transportieren (ungeladen und in einem geschlossenen Behältnis)

⚠️ Wichtig: Mit der WBK darfst du eine Waffe nicht führen, also nicht geladen bei dir tragen – weder offen noch verdeckt. Dafür brauchst du einen Waffenpass (WP).

Anzahl der Waffen:

  • Bei der erstmaligen Ausstellung: meist 2 Waffen

  • Nach 5 Jahren: Erweiterung auf bis zu 5 Waffen möglich - Eine spezielle Rechtfertigung ist hier laut dem Waffengesetz §23 nicht notwendig.

  • Für Sportschützen und Sammler sind weitere Ausnahmen und höhere Stückzahlen möglich.

Gültigkeit und Nachschulung
Die WBK ist in den meisten Fällen unbefristet gültig.
Allerdings musst du alle 5 Jahre (nach Aufforderung der Behörde) eine Nachschulung absolvieren. Dabei werden deine Kenntnisse zu Waffenrecht und dem sicheren Umgang mit Waffen aufgefrischt.

Ausnahme: Wenn du nachweislich regelmäßig mit Schusswaffen umgehst – etwa als

  • Jäger mit gültiger Jagdkarte

  • Sportschütze mit regelmäßigen nachweislichen Wettkampftätigkeiten

  • oder mit Dienstausweis (z.B.: Exekutive).

Ob die Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind, entscheidet die zuständige Behörde.

Rechtlicher Hinweis
Die obenstehenden Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt und dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.

Waffenrechtliche Bestimmungen können sich ändern. Für verbindliche Auskünfte und aktuelle gesetzliche Regelungen wende dich bitte an die zuständige Behörde (z. B. Bezirkshauptmannschaft, Landespolizeidirektion) oder konsultiere das österreichische Waffengesetz in der jeweils geltenden Fassung.

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