WAFFENBESITZKARTE LIGHT
(WBK Light)
Allgemeine Information
Was ist eine Waffenbesitzkarte Light (WBK Light)?
Die Waffenbesitzkarte Light (WBK Light) ist in Österreich eine behördliche Bewilligung, mit der man Schusswaffen der Kategorie C erwerben, besitzen und zuhause aufbewahren darf.
Kategorie B Waffen dürfen damit nicht erworben werden.
Sie berechtigt auch nicht dazu, eine Waffe in der Öffentlichkeit bei sich zu tragen. Dafür ist ein Waffenpass (WP) erforderlich.
Was brauche ich, um eine WBK Light zu bekommen?
Um eine Waffenbesitzkarte Light beantragen zu können, sind folgende Voraussetzungen erforderlich:
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Mindestalter: 21Jahre (gesetzliche Ausnahmen sind möglich)
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Österreichische Staatsbürgerschaft oder legaler Aufenthalt in Österreich
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Waffenführerschein (Nachweis der waffenrechtlichen Grundkenntnisse)
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Positives waffenpsychologisches Gutachten
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Glaubhafte Rechtfertigung für den Besitz von Schusswaffen
Mögliche Rechtfertigungen sind beispielsweise:
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Selbstschutz im eigenen Wohnbereich
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Sportschießen
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Waffensammeln
Was darf ich mit einer WBK Light?
Mit einer WBK Light darfst du:
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Kategorie C Waffen legal besitzen
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Munition dafür kaufen und besitzen
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Die Waffen zu Hause sicher verwahren
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Sie zum Schießstand transportieren (ungeladen und in einem geschlossenen Behältnis)
⚠️ Wichtig: Mit der WBK Light darfst du eine Waffe nicht führen, also nicht geladen bei dir tragen – weder offen noch verdeckt. Dafür benötigst du einen Waffenpass (WP).
Wie viele Waffen darf ich mit einer WBK Light besitzen?
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Die Anzahl der Kategorie C Waffen ist grundsätzlich nicht begrenzt.
Wie lange ist eine WBK Light gültig?
Die Waffenbesitzkarte Light wird bei der Erstausstellung grundsätzlich auf 5 Jahre befristet.
Vor Ablauf dieser Frist ist ein neuer Antrag erforderlich. Hierfür sind erneut ein Waffenführerschein sowie ein waffenpsychologisches Gutachten vorzulegen.
Nach erfolgreicher Verlängerung wird die Waffenbesitzkarte grundsätzlich unbefristet ausgestellt.
Ab diesem Zeitpunkt musst du alle 5 Jahre (nach Aufforderung der Behörde) eine Waffenführerschein-Nachschulung absolvieren. Dabei werden deine Kenntnisse zu Waffenrecht und dem sicheren Umgang mit Waffen aufgefrischt.
Ausnahme:
Wenn du nachweislich regelmäßig mit Schusswaffen umgehst – etwa als:
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Jäger mit gültiger Jagdkarte
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Sportschütze mit regelmäßigen nachweislichen Wettkampftätigkeiten
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oder mit Dienstausweis (z.B.: Exekutive).
Ob die Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind, entscheidet die zuständige Behörde.
Rechtlicher Hinweis:
Die obenstehenden Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt und dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.
Waffenrechtliche Bestimmungen können sich ändern. Für verbindliche Auskünfte und aktuelle gesetzliche Regelungen wende dich bitte an die zuständige Behörde (z. B. Bezirkshauptmannschaft, Landespolizeidirektion) oder konsultiere das österreichische Waffengesetz in der jeweils geltenden Fassung.
