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Waffengesetznovelle

Ab 28.04.2026

Waffengesetznovelle

Ab 28.04.2026

Waffen Ellinger

28. Apr. 2026

Was hat sich geändert?

Mit 28. April 2026 ist die Waffengesetznovelle 2025 vollständig in Kraft getreten. Damit gelten nun (zusätzlich zur bereits bestehenden Wartefrist) zahlreiche neue Bestimmungen für Erwerb, Besitz und Weitergabe von Schusswaffen sowie für den Munitionskauf.


Munitionskauf

Der Erwerb von Munition ist künftig nur mehr mit entsprechender Berechtigung möglich.

Erforderlich sind entweder:

  • eine Waffenbesitzkarte

  • ein Waffenpass

  • eine gültige Jagdkarte

  • oder ein entsprechender Nachweis aus dem ZWR


Diese Regelung betrifft alle Munitionskategorien, insbesondere auch Büchsenpatronen und Schrotpatronen.


Kategorie C

Erwerb und Besitz von Waffen der Kategorie C sind nur mehr zulässig mit:

  • Waffenbesitzkarte (WBK)

  • WBK Light

  • Waffenpass

  • oder gültiger Jagdkarte


Die bisherige reine Registrierungspflicht wurde damit ersetzt.


Wartefrist

Die bereits seit November 2025 geltende Wartefrist bleibt bestehen.

Beim erstmaligen Erwerb je Kategorie ist eine Frist von vier Wochen einzuhalten.


Wesentliche Teile

Der Begriff der „wesentlichen Teile“ wurde erweitert.

Gehäuse bzw. Griffstücke gelten nun grundsätzlich als solche.


Für diese besteht nun eine Registrierungs- bzw. Bewilligungspflicht. Bestehende Teile müssen innerhalb eines Jahres nacherfasst werden.


Ebenso werden Wechselsysteme als mindestens 2 Teile gewertet (Lauf + Verschluss).



Altersgrenzen

Die Altersgrenzen wurden angehoben und liegen nun grundsätzlich bei:

  • 25 Jahre für Kategorie B

    und

  • 21 Jahre für Kategorie C


Ausnahmen bestehen weiterhin für bestimmte Personengruppen wie Jäger, Sportschützen oder Soldaten.


Waffenbesitzkarte Erstausstellung

Die Waffenbesitzkarte wird nur mehr befristet ausgestellt (5 Jahre). Danach ist eine unbefristete Ausstellung möglich, verbunden mit einer erneuten Überprüfung.


Verkauf und Überlassung

Private Verkäufe sind nur mehr über einen Waffenhändler abzuwickeln. Dieser übernimmt die Identitäts- und Berechtigungsprüfung, die Kontrolle der Wartefrist sowie die Registrierung.


Strafbestimmungen

Unbefugter Besitz von Waffen oder Munition kann mit Geldstrafen bis zu 5.000 Euro (im Wiederholungsfall bis 7.000 Euro) geahndet werden. Verstöße gegen Waffenverbote können gerichtlich verfolgt werden.


Europäischer Feuerwaffenpass

Jäger dürfen Waffen der Kategorie B nicht mehr ohne Genehmigung mitführen.

Kategorie C bleibt unter erleichterten Bedingungen möglich.


Übergangsfristen

Es gelten folgende Fristen:

  • 1 Jahr für die Registrierung wesentlicher Teile

  • 2 Jahre für Anpassungen im Zusammenhang mit Kategorie-C-Waffen

  • 6 Monate für bestimmte Sonderregelungen


Kennzeichnungspflicht

Die Kennzeichnungspflicht wurde auf wesentliche Einzelteile ausgeweitet und kann auch Komponenten betreffen, die seit 2018 erworben wurden.


Mehr Infos findest du hier:




Alle Angaben ohne Gewähr auf Vollständigkeit & inhaltliche Richtigkeit. Diese erfolgen nach bestem Wissen auf Basis der derzeit verfügbaren Informationen. Änderungen, Irrtümer und behördliche Klarstellungen bleiben vorbehalten.

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