DER WAFFENFÜHRERSCHEIN
Dein Weg zur Waffenbesitzkarte
Allgemeine Information:
Der Waffenführerschein ist in Österreich eine Pflicht, wenn man eine Waffe der Kategorie B kaufen oder besitzen möchte – dazu gehören zum Beispiel Pistolen und Revolver (Faustfeuerwaffen).
Er ist ein Nachweis, dass man grundlegende Kenntnisse über das Waffenrecht und die sichere Handhabung von Waffen besitzt.
Wichtig:
Der Waffenführerschein ist nicht dasselbe wie eine
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Waffenbesitzkarte (WBK) oder ein
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Waffenpass (WP)
Auch der umgangssprachliche „Waffenschein“ ist damit nicht gemeint.
Um überhaupt eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass zu beantragen, braucht man:
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eine Erstschulung (also den Waffenführerschein)
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und ein psychologisches Gutachten, das die waffenrechtliche Verlässlichkeit bestätigt.
Wer bereits eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass besitzt, muss den Waffenführerschein alle 5 Jahre durch eine Nachschulung auffrischen. Dabei geht es um:
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aktuelles Waffenrecht,
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Sicherheitsregeln,
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und den sicheren Umgang mit Schusswaffen.
Bei uns im Haus werden regelmäßig Erstschulungen und Nachschulungen durchgeführt.
Kosten: ab € 39.--
Nachschulung:
Nachschulung für die Verlängerung
bereits bestehender Waffenbesitzkarten
nach Aufforderung der Behörde
alle 5 Jahre.
Erstschulung-Kombi:
Für Erstschulungen:
Psychologisches Gutachten
+ Waffenführerschein.
Beides mit nur einem Termin bei uns vor Ort.