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DER WAFFENFÜHRERSCHEIN
Dein Weg zur Waffenbesitzkarte

Allgemeine Information:

Der Waffenführerschein ist in Österreich eine Pflicht, wenn man eine Waffe der Kategorie B kaufen oder besitzen möchte – dazu gehören zum Beispiel Pistolen und Revolver (Faustfeuerwaffen).

Er ist ein Nachweis, dass man grundlegende Kenntnisse über das Waffenrecht und die sichere Handhabung von Waffen besitzt.

Wichtig:
Der Waffenführerschein ist nicht dasselbe wie eine

Um überhaupt eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass zu beantragen, braucht man:

  • eine Erstschulung (also den Waffenführerschein)

  • und ein psychologisches Gutachten, das die waffenrechtliche Verlässlichkeit bestätigt.

Wer bereits eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass besitzt, muss den Waffenführerschein alle 5 Jahre durch eine Nachschulung auffrischen. Dabei geht es um:

  • aktuelles Waffenrecht,

  • Sicherheitsregeln,

  • und den sicheren Umgang mit Schusswaffen.

 

Bei uns im Haus werden regelmäßig Erstschulungen und Nachschulungen durchgeführt.

Kosten: ab € 39.--

Nachschulung:

Diese Schulung richtet sich an Inhaber einer bestehenden Waffenbesitzkarte oder eines Waffenpasses.
In regelmäßigen Abständen – üblicherweise alle 5 Jahre – wird die Behörde von Ihnen einen Nachweis über Ihre aktuellen Kenntnisse im sicheren Umgang mit Schusswaffen verlangen.


Die Waffenführerschein-Nachschulung dient genau diesem Zweck:
Sie bestätigt der Behörde, dass Sie weiterhin verantwortungsvoll, sicher und gesetzeskonform mit Ihrer Waffe umgehen.

Erstschulung + Psychologisches Gutachten:​​

Die Erstschulung richtet sich an Personen, die erstmals eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass beantragen.
Während der Schulung vermitteln wir Ihnen die grundlegenden Sicherheitsregeln, die rechtlichen Bestimmungen sowie die praktische Handhabung von Schusswaffen.
Nach Abschluss erhalten Sie den Waffenführerschein, der als verpflichtender Nachweis für Ihren Behördenantrag dient.

Zusätzlich kann im Zuge des Termins auch das psychologische Gutachten durchgeführt werden.

 

WICHTIG! Änderung seit 01.11.2025:

Für den Erwerb einer Waffenbesitzkarte („WBK“) ist ab dem 01. November 2025 für männliche
österreichische Staatsbürger der nachfolgende Ablauf vorgesehen.


1. ANMELDUNG Waffenführerschein:

Die Theorie und Praxis an der Waffe absolvieren Sie direkt bei uns im Haus.
Bitte vereinbaren Sie dafür einen Termin bei uns.

2. ANMELDUNG psychologisches Gutachten:

Auch das psychologische Gutachten absolvieren Sie direkt bei uns.

Melden Sie sich dazu bei Fr. Mag. Gertrud KRISTÖFL, um sich für die waffenpsychologische Begutachtung anzumelden.

Entweder telefonisch unter 0650 9464446 oder über das Kontaktformular der Homepage www.psychologie-erleben.at


3. ANTRAG Behörde:

Stellen Sie den Antrag bei Ihrer zuständigen Waffenbehörde.

(Waffenreferat Ihres Hauptwohnsitzes oder ihrer für Ihre Adresse zuständigen Polizeidirektion) und geben Sie an, dass Sie bei Fr. Mag. Gertrud KRISTÖFL – das
psychologische Gutachten machen möchten.

Das ist WICHTIG! Ohne diese Angabe kann die Behörde die Freigabe für Ihr Gutachten nicht erteilen!


4. ERSTSCHULUNG und BEGUTACHTUNG:

Nach der FREIGABE von Ihrer Behörde, wird der Termin für die Erstschulung und Begutachtung bestätigt und Sie können an dem vereinbarten Termin teilnehmen.

 

Diese Änderungen betreffen nur österreichische männliche Staatsbürger.

Frauen sowie Personen, die keine österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, können weiterhin ohne vorherigen Antrag direkt zur waffenpsychologischen Begutachtung und zum Waffenführerschein bei uns antreten.


Die Punkte 1 bis 3 können parallel erfolgen:

Sobald Sie einen Termin für den Waffenführerschein vereinbart haben, können Sie gleichzeitig auch bereits einen Termin bei Ihrer zuständigen Behörde für die Antragstellung einholen.
In diesem Antrag geben Sie bitte Fr. Mag. Gertrud KRISTÖFL als ausführende Gutachterin an.

Die Behörde prüft anschließend Ihren Antrag und erteilt – sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind – die Freigabe zur Durchführung der waffenpsychologischen Begutachtung.
Nach Erhalt dieser Freigabe kann der Begutachtungstermin mit Ihnen fixiert werden.

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